Kirche und Geld

Rechtsstatus

Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes wie auch z. B. die evangelischen Landeskirchen oder die römisch-katholischen Diözesen in Deutschland. Auf die damit verbundene Möglichkeit, Kirchensteuern durch die staatlichen Finanzämter einziehen zu lassen, verzichtet die SELK jedoch. Statt dessen finanziert sie sich durch Kirchenbeiträge und Spenden.

Kirchenbeiträge und Besoldung der Pfarrer

Kirchenbeiträge werden von den Gemeindegliedern an die Kirchengemeinde entrichtet. Jede Gemeinde überweist eine sogenannte Umlage an die Allgemeine Kirchenkasse (AKK), aus der vor allem die Pfarrgehälter bezahlt werden, die gesamtkirchlich einheitlich sind. Das sichert den Pfarrern die nötige Unabhängigkeit im Verkündigungsdienst. Die Gehälter der Geistlichen orientieren sich am Beamtenbesoldungssystem, liegen aber um etwa ein Drittel unter denen evangelischer oder römisch-katholischer Geistlicher. Je nach Finanzlage der Gesamtkirche kann der Auszahlungssatz der Gehälter variieren.

Die Höhe des Kirchenbeitrags ist nicht festgelegt, sondern wird von jedem Gemeindeglied selbstverantwortlich bestimmt. Allerdings gibt es eine geistliche Verpflichtung, sich auch finanziell am Erhalt der Kirche zu beteiligen, und Richtgrößen. Als solche gelten 3 % des Bruttoeinkommens oder aber 9 % der Einkommensteuersumme, was in etwa dem üblichen Kirchensteuersatz entspricht. Viele Gemeindeglieder geben aber wesentlich mehr und ermöglichen es dadurch, dass finanzschwache Kirchglieder mit getragen werden können (Solidaritätsprinzip).

Die Kirchenbeiträge sind steuerlich absetzbar. Jährlich werden darüber Spendenquittungen zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt.

Rendantur (Gemeindekasse)

Haben Sie Fragen zu Ihrem Kirchenbeitrag? Dann wenden Sie sich direkt an unseren Rendanten (E-Mail: rendantur@selk-darmstadt.de). Möchten Sie unserer Gemeinde eine Spende zukommen lassen? Unsere Bankverbindung: SELK Darmstadt, Sparkasse Odenwaldkreis, DE40 5085 1952 0080 0011 18.