Kirche und Geld

Rechtsstatus

Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes wie auch z. B. die evangelischen Landeskirchen oder die römisch-katholischen Diözesen in Deutschland. Auf die damit verbundene Möglichkeit, Kirchensteuern durch die staatlichen Finanzämter einziehen zu lassen, verzichtet die SELK jedoch. Statt dessen finanziert sie sich durch Kirchenbeiträge und Spenden.

Kirchenbeiträge

Kirchenbeiträge werden von den Gemeindegliedern direkt an die Kirchengemeinde entrichtet. Jede Gemeinde überweist eine sogenannte Umlage an die Allgemeine Kirchenkasse (AKK), aus der vor allem die Pfarrgehälter bezahlt werden, die gesamtkirchlich einheitlich sind. Das sichert den Pfarrern die nötige Unabhängigkeit im Verkündigungsdienst.

Die Höhe des Kirchenbeitrags ist nicht festgelegt, sondern wird von jedem Gemeindeglied selbstverantwortlich und nach Maßgabe der individuellen Möglichkeiten selbst bestimmt. Allerdings gibt es Richtgrößen und eine geistliche Verpflichtung, sich auch finanziell am Erhalt der Kirche zu beteiligen. Als Richtwert gelten 3 % des Bruttoeinkommens oder aber etwa 9 % der Einkommensteuersumme, was dann in etwa dem üblichen Kirchensteuersatz entspricht. Viele Gemeindeglieder geben aber wesentlich mehr und ermöglichen es dadurch, dass finanzschwache Kirchglieder mit getragen werden können (Solidaritätsprinzip).

Die Kirchenbeiträge sind steuerlich genauso absetzbar wie Kirchensteuern oder Spenden für kirchliche Zwecke. Jährlich werden darüber Spendenquittungen zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt.

Allgemeine Kirchenkasse und Kirchenverwaltung

Der Hauptanteil der Umlagesummen an die Allgemeine Kirchenkasse wird für die Besoldung der Geistlichen benötigt. Auch die Zuschüsse für kirchliche Werke, vor allem die Lutherische Theologische Hochschule, werden von der AKK finanziert. Ein verschwindend geringer Bruchteil wird für die gesamtkirchliche Verwaltung benötigt. Im Unterschied zu den Großkirchen kommt die Kirchenkanzlei der SELK in Hannover mit einer Handvoll Angestellten aus.

Die Lutherische Kirchenmission und die diakonischen Einrichtungen der SELK finanzieren sich weitgehend unabhängig von der Allgemeinen Kirchenkasse durch Spenden.

Die Besoldung der Pfarrer

In der SELK legen wir Wert darauf, dass die Pfarrer in ihrer Verkündigung unabhängig sind. Das heißt: 1. unabhängig vom Staat und seiner jeweiligen Einstellung zu Kirche und Glaube und 2. unabhängig von den jeweiligen Kirchengemeinden, dort vorherrschenden Tendenzen und Mehrheiten. Darum verzichtet die SELK auf den Einzug von „Kirchensteuern“ über die Finanzämter. Sie kennt aber auch keine Direktbesoldung der Pfarrer durch die Einzelgemeinde (wie z. B. in den meisten Freikirchen), sondern besoldet alle Pfarrer über ein Umlagesystem aus der Allgemeinen Kirchenkasse.

Die Gehälter der Pastoren orientieren sich zwar am Beamtenbesoldungssystem, liegen aber um etwa ein Drittel unter denen evangelischer oder römisch-katholischer Geistlicher. Je nach Finanzlage der Gesamtkirche kann der Auszahlungssatz der Gehälter sinken oder steigen.

Rendantur (Gemeindekasse)

Haben Sie Fragen zu Ihrem Kirchenbeitrag? Dann wenden Sie sich direkt an unseren Rendanten Ernst-August Schulz (Tel.: 06150 189867, E-Mail: rendantur@selk-darmstadt.de). Möchten Sie unserer Gemeinde eine Spende zukommen lassen? Unsere Bankverbindung: Sparkasse Odenwaldkreis, DE40 5085 1952 0080 0011 18.